In der WU-Richtlinie vom deutschen Ausschuß für Stahlbeton (DAfStb) wird erstmalig 2017 gefordert, dass die Arbeiten und die Abstimmungen der Abläufe mit den Planern, mit einem sog. WU-Koordinator erfolgen muss. Der WU-Koordinator kann ein externer Berater, ein gesondert beauftragter Ingenieur oder einer vom Architekten intern beauftragter sein.
Aufgaben eines WU-Koordinators
- Der WU-Koordinator ist für die Koordination zwischen dem Planer und dem Ausführenden verantwortlich. Das bedeutet, er muss die Planung hinsichtlich der Konstruktion bezogen auf die Wasserundurchlässigkeit prüfen. Im speziellen bedeutet das, wurden die Mindestanforderungen der WU-Richtlinie eingehalten (mind. Bauteildicken, Betonfestigkeit…).
- Prüfung der Planung in seiner Ganzheit. Dies bezieht sich unter anderem auf die Ausbildung der Arbeitsfugen, evtl. Bewegungsfugen, auf die Verbindung beider Systeme und natürlich ob die geplanten Systeme den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Nach der Prüfung gibt der WU-Koordinator die Planung bezogen auf die Wasserundurchlässigkeit frei oder er ordnet Korrekturmaßnahmen an. Korrekturmaßnahme kann bspw. der Austausch von Systemen sein oder ähnliches.
- Der WU-Koordinator erstellt daraufhin ein individuelles Abdichtungskonzept welches direkt auf der Baustelle durchgesprochen wird und belehrt die ausführende Firma die Ausführung entsprechend dem Regelwerk durchzuführen. Alle Maßnahmen werden von ihm gesondert protokolliert und dokumentiert.
- Der letzte Schritt ist die Ausführung. Die Ausführung wird von dem WU-Koordinator ebenfalls kontrolliert und dokumentiert. Dies erfolg durch sog. Begehungsprotokolle. Im Begehungsprotokoll wird der Zeitpunkt, das Bauteil, eventuelle Probleme aber auch Korrekturmaßnahmen festgehalten und festgelegt. Im Schadensfall kann somit nachvollzogen werden, welche Ursachen dem zugrundeliegen.
Durch die Arbeiten des WU-Koordinator wird die Gefahr von größeren Durchfeuchtungen eines wasserbelasteten Betonbauwerkes auf ein Minimum reduziert.